Meisterprüfungsausschuss

Meisterprüfungsausschuss
als staatliche Prüfungsbehörde am Sitz der  Handwerkskammer für ihren Bezirk zur Durchführung der  Meisterprüfung errichtet.
- Zusammensetzung: Fünf Mitglieder; Vorsitzender, zwei Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter, zwei Vertreter des selbstständigen Handwerks und ein Sachkundiger (§ 48 HandwO).

Lexikon der Economics. 2013.

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